a) Nachweis des Radonschutzes
- Einhaltung Planungszielwert <100 Bq/m³ mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung
- weitere Minimierung der Radonkonzentration durch bautechnische Maßnahmen; oder:
- Nachweis, dass Planungszielwert nicht erreicht werden kann und
- Ermittlung des minimal erreichbaren Sollwertes in Abstimmung mit Bauherrn