Radon und Thoron

Planungsleistungen zum bautechnischen Radonschutz

a) Nachweis des Radonschutzes
- Einhaltung Planungszielwert <100 Bq/m³ mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung
- weitere Minimierung der Radonkonzentration durch bautechnische Maßnahmen; oder:
- Nachweis, dass Planungszielwert nicht erreicht werden kann und
- Ermittlung des minimal erreichbaren Sollwertes in Abstimmung mit Bauherrn

b) Aufstellung des Leistungsverzeichnisses (LV)
- als eigenständige gesonderte Position
- als Zuarbeit für Architekten
Die Praxis zeigt, dass vorteilhaft mit angeboten werden können:
- Feuchteschutz (gegenüber Erdreich, in Nassräumen usw.)
- gesamter weiterer Fußbodenaufbau bis OF Estrich

c) Baubegleitung
- Koordinierung mit anderen Gewerken (Rohbau, Estrich, Heizung, Lüftung, u.a.), (erfolgt normalerweise vom Planer);
- Bauüberwachung; (erfolgt normalerweise vom Planer)
- Abnahme der Leistungen zum Radonschutz.

d) Nachweis des Planungszielwertes
mit Endmessungen unter Beachtung der Planungsvorgaben
des vorhandenen und vorgegebenen Luftwechsels:
- kurz vor Übergabe des Bauwerkes,
- Kontrollmessungen in größeren Zeitabschnitten.

Video - zu Radon

Zum Video
Aus dem Fernsehbeitrag zum Thema Radonstrahlung, ausgestrahlt am 12.03.2010 im mdr in     hier ab vier, erfahren Sie,
wo Radon auftreten kann.